Im Jahr 2019 erkrankten in Deutschland 256 Menschen an Meningokokken. Eine verhältnismäßig kleine Zahl und die meisten von uns neigen dazu, davon auszugehen, dass schwere Schicksalsschläge nicht uns, sondern eher die anderen treffen. Was aber, wenn wir oder unsere Kinder eine:r dieser Betroffenen werden?
Eine Meningokokken-Erkrankung tritt überwiegend im Säuglings- und Kleinkindalter auf und ist leider oft nicht nach ein paar Tagen mit Fieber, Unwohlsein, Husten und Schnupfen überstanden. Innerhalb kürzester Zeit kann diese Erkrankung lebensbedrohlich verlaufen und die anfänglichen Symptome sind meist so unspezifisch, dass eine rechtzeitige Diagnose nicht immer möglich ist. In 2/3 der Fälle kann es zu einer Meningitis (Hirnhautentzündung) und in 1/3 der Fälle zu einer Sepsis (Blutvergiftung) kommen.
Die Folgen einer Meningokokken-Erkrankung können schwerwiegend sein, wie unter anderem Narben oder der Verlust von Gliedmaßen durch Amputationen, was bereits im Kindesalter mehrere Operationen bedeuten kann. Etwa 10 Prozent der Betroffenen versterben trotz intensivmedizinischer Behandlung.
In Deutschland kann man Kinder vor den Meningokokken-Gruppen A, B, C, W und Y mit Impfungen schützen. Die Impfung gegen Gruppe C wurde 2006 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung in den Impfkalender aufgenommen und wird für alle Kinder im Alter von 12 Monaten empfohlen. Darüber hinaus gibt es zwei zusätzlich mögliche Meningokokken-Impfungen.
Die STIKO empfiehlt bereits eine Impfung gegen die Gruppe B für Risikopatient:innen und als Reiseimpfung, eine Aufnahme in den Standard-Impfkalender ist aber aktuell noch nicht erfolgt. Die ACWY-Impfung ist eine Kombi-Impfung, die von der STIKO bei Risikopatient:innen oder bei Reisen in ein Meningokokken-Risikogebiet empfohlen wird.
Weitere Informationen zu Meningokokken-Erkrankungen und den verschiedenen möglichen Impfungen findet ihr in einem älteren Beitrag von mir hier auf dem Blog, auf der Seite von www.meningitis-bewegt.de und natürlich direkt bei eurer Kinder- und Jugendärztin bzw. eurem -arzt.
Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Impfungen, die nicht im Standard-Impfkalender der STIKO stehen, werden nur auf freiwilliger Basis von einigen Krankenkassen erstattet und sind eine Privatleistung. Viele Krankenkassen ermöglichen allerdings inzwischen eine Teilerstattung, manche übernehmen die Kosten der zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen sogar. Wie die Erstattungssituation bei eurer Krankenkasse ist, findet ihr u.a. auf der Seite von www.meningitis-bewegt.de.
Ich durfte vor einer Weile Wiebke Kottenkamp von der Krankenkasse BKK VBU in einem Instagram-Live-Video Fragen zur Kostenerstattung stellen, die ich im Vorfeld von Follower:innen und Blogleser:innen bekommen habe. Das Live-Video findet ihr auf Instagram als IG-TV gespeichert, Fragen und Antworten habe ich euch hier nochmals zusammengefasst.
Eure Fragen und die Antworten von Wiebke Kottenkamp von der BKK VBU
Welche Impfungen werden generell von Krankenkassen erstattet?
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf alle Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen werden. Das sind beispielsweise Impfungen gegen Tetanus, Röteln oder Hepatitis B sowie alle Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche. Die BKK VBU übernimmt bei allen gesetzlichen Schutzimpfungen und ärztlich empfohlenen Impfungen die vollen Kosten für Beratung, Impfung und Impfstoff.
Erstattet die BKK VBU auch die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen?
Ja, wir, die BKK VBU, übernehmen die Kosten für alle Meningokokken-Impfungen, wenn die Kinderärztin bzw. der -arzt diese rät. Die STIKO empfiehlt eine Meningokokken-C-Impfung standardmäßig für alle Kinder im Alter von 12 Monaten, alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Impfung somit als Pflichtleistung. Deswegen ist ein Großteil der Kinder gegen die Erreger-Gruppe C geimpft.
Aber diese Impfung kann nicht vor anderen Meningokokken-Gruppen schützen. Die Impfungen gegen die anderen Erreger-Gruppen sind freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen. Diese können sich also dazu entscheiden, die Kosten zu erstatten, müssen es aber nicht. Die BKK VBU hat beschlossen, dass wir ALLE Impfungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt empfohlen werden, ebenfalls erstatten!
Wie kann ich eine Erstattung bei meiner Krankenkasse erwirken?
Ganz wichtig ist, erstmal bei der Krankenkasse nachzufragen. Genau wie die BKK VBU erstatten auch andere Krankenkassen Impfungen, die über den Standardkatalog der Ständigen Impfkommission hinausgehen und als freiwillige Zusatzleistung deklariert sind. Es ist auch hilfreich, dass ihr erfragt, ob die Kosten voll oder anteilig übernommen werden und ob es einen Höchstbetrag gibt. Die BKK VBU übernimmt z. B. 100 % der Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen und das ohne einen Höchstbetrag.
Wie läuft eine Erstattung ab?
Die Kosten für freiwillige Zusatzleistung können leider nicht direkt über die Chipkarte abgerechnet werden. Mit einem Privatrezept der Kinderärztin bzw. des -arztes muss der Impfstoff zunächst eigenständig in der Apotheke gekauft werden. Für die Impfung selbst stellt die Kinder- und Jugendärztin bzw. der -arzt eine Rechnung, die erstmal in Vorleistung von Patient:innen bzw. Eltern bezahlt wird. Diese Rechnung wird zusammen mit dem Privatrezept und der Apothekenquittung bei der Krankenkasse eingereicht. Das geht bei der BKK VBU und bei vielen weiteren Krankenkassen inzwischen ganz einfach über die jeweilige App der Kasse. Die BKK VBU überweist dann den Betrag in voller Höhe auf das Konto des Mitglieds.
Es gibt außerdem Antragsformulare im Internet, die man als Vorlage nutzen kann, um eine Kostenerstattung bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen. Ihr findet sie u. a. auf der Seite von www.meningitis-bewegt.de.
Was gibt es für Möglichkeiten, wenn ich die Kosten für den Impfstoff nicht auslegen kann?
Sollte die finanzielle Situation es nicht zulassen, dass Eltern für die Kosten der zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen in Vorleistung gehen, gibt es die Möglichkeit einer Abtrittserklärung. Diese wird in der Apotheke vorgelegt und ermächtigt die Apotheker:innen, die Kosten direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Wichtig ist, dies vorher mit der Krankenkasse abzuklären.
Warum erstattet die BKK VBU alle zusätzlich möglichen Impfungen?
Es ist uns, der BKK VBU, wichtig, unseren Mitgliedern den Zugang zu möglichst vielen präventiven Leistungen zu erleichtern. Wir wollen allen ihren individuellen Weg ermöglichen.
Wenn die Eltern die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen wünschen und die Ärzt:innen diese Impfung empfehlen, dann soll es nicht am Geld scheitern. Deshalb hat sich die BKK VBU im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen genau dazu entschlossen: Wir tragen die Kosten aller Schutzimpfungen, die von behandelnden Ärzt:innen empfohlen werden. Deswegen erstatten wir die Kosten in voller Höhe und ohne Begrenzung auf eine bestimmte Summe.
Wie viele Versicherte nutzen das Angebot der Erstattung der zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen?
Die Meningokokken-B-Impfung ist die Impfung, die bei der BKK VBU am häufigsten erstattet wird. Das zeigt, dass auch unseren Mitgliedern die Vorsorge durch Impfungen wichtig ist und sie unser Angebot gerne annehmen!
Warum setzt die BKK·VBU sich so proaktiv für die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung ein?
Die meisten Meningokokken-Erkrankungen werden in Deutschland durch Erreger der Gruppe B ausgelöst (und zwar mit 60 %), gefolgt von Gruppe Y, C, W, A und anderen. Die Impfung gegen Meningokokken-Gruppe C ist seit vielen Jahren Pflichtleistung aller Krankenkassen, aber für die Gruppe B gibt es nach wie vor noch keine allgemeine Empfehlung, deswegen wird diese auf Freiwilligenbasis der Krankenkassen gezahlt. Dies sehen wir kritisch, da Meningokokken-Erkrankungen zwar selten sind, aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen können. Impfungen können hier den bestmöglichen Schutz bieten.
Was bieten Sie Eltern noch an, um ihre Kinder bestmöglich vor Erkrankungen / Meningokokken-Erkrankungen zu schützen?
Ich kann (auch als Mutter) allen Eltern nur dringend raten, ab der Geburt des Kindes die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Hier kann man alle Fragen loswerden und sich im Rahmen der U-Untersuchungen von Kinderärzt:innen beraten lassen, welche Schutzimpfungen in welchem Alter für Kinder sinnvoll sind.
Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist individuell und wird von den Eltern für ihre Kinder getroffen. Damit diese die richtige Entscheidung treffen können, ist es wichtig, dass sie sich und wir uns vorher ausreichend und richtig informieren. Neben dem Gespräch mit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem -arzt klärt auch die Kampagne @meningitisbewegt_de auf.
Der BKK VBU ist es wichtig, dass die getroffene Entscheidung nicht an den Kosten scheitert.
*Dieser Beitrag enthält Werbung und ist in Kooperation mit Meningitis bewegt., einer Initiative von GlaxoSmithKline,entstanden.
NP-DE-MNX-WCNT-210014; 03/21